Qualitätsgarantie

Wir geben für unsere Produkte eine Qualitätsgarantie für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Lieferung durch uns.

Sollten sich Mängel an einem von uns gelieferten Produkt zeigen, übernehmen wir im nachstehenden Umfang die Mängelbeseitigung für das Produkt.

1. Umfang des Schutzes

Diese Erklärung gilt nur, wenn das Produkt infolge eines – bei Übergabe an den Abnehmer bereits vorhandenen – Konstruktions-, Fertigungs- oder Materialfehlers unbrauchbar wird oder dadurch die Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird (Mangel). Sie gilt insbesondere nicht, wenn die Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Produktes auf natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung oder Einwirkung von außen beruht. Diese Erklärung hat ferner keine Geltung, soweit bei dem Inverkehrbringen, der Aufbewahrung oder der Verwendung der Produkte der Abnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt, insbesondere gegen das Medizinproduktgesetz und den darin genannten Gesetzen und Verordnungen. Diese Erklärung begründet keine Garantie für die Beschaffenheit oder die Haltbarkeit des Produktes.

2. Ansprüche des Abnehmers aus der Erklärung

Im Falle eines ordnungsgemäß geltend gemachten Anspruchs aus dieser Erklärung werden wir nach eigener Wahl ausschließlich den Mangel des Produktes beseitigen (Nachbesserung) oder ein mangelfreies Produkt liefern. Der Käufer kann keine weitergehenden Ansprüche oder Rechte aus dieser Erklärung herleiten, insbesondere keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit dem Mangel und keinen Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden. Sowohl der Transport des Produktes vom Käufer zu uns als auch der Rücktransport erfolgen auf Gefahr des Käufers.

3. Gültigkeitsdauer

Diese Erklärung ist nur für die während der oben genannten Anspruchsfrist von 5 Jahren bei uns geltend gemachten Ansprüche aus dieser Erklärung gültig. Die Anspruchsfrist endet jedoch in jedem Fall spätestens 66 Monate nach dem Herstelldatum des Produktes gemäß Datumsaufdruck auf dem Produkt oder gemäß Eintrag in den Begleitpapieren, wie z.B. Lieferschein, Bedienungsanleitung oder Gerätepass. Werden Mängel nach Ablauf der Anspruchsfrist angezeigt oder die zur Geltendmachung von Mängel nach dieser Erklärung geforderten Nachweise oder Dokumente erst nach Ablauf der Anspruchsfrist vorgelegt, so stehen dem Käufer keine Rechte oder Ansprüche aus dieser Erklärung zu.

4. Mängelmitteilung

Sobald der Käufer einen Mangel des Produktes entdeckt, hat er dies uns unverzüglich, spätestens 3 Werktage nach der Mangelentdeckung, schriftlich mitzuteilen. Andernfalls verliert er etwaige Ansprüche aus dieser Erklärung.

5. Geltendmachung der Ansprüche aus dieser Erklärung

Zur Geltendmachung der Ansprüche aus dieser Erklärung sind auf Kosten und Gefahr des Kunden an uns einzusenden bzw. mitzuteilen:
- das beanstandete Produkt
- eine detaillierte Beschreibung des beanstanden Mangels
- das Herstelldatum
- die Rechnung, der Lieferschein oder andere geeignete Unterlagen zum Nachweis des Herstelldatums und des Erwerbs von uns

Sendet der Kunde das Produkt von einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein, so trägt er auch sämtliche im Zusammenhang mit dem Versand an den Ort der Rücklieferung anfallenden Kosten (einschließlich etwaigen Steuern, Zölle und andere Abgaben).

6. Verjährung

Soweit wir einen innerhalb der Anspruchsfrist ordnungsgemäß geltend gemachten Anspruch aus dieser Erklärung nicht schriftlich anerkennen, verjähren sämtliche Ansprüche aus dieser Erklärung in 6 Monaten vom Zeitpunkt der Geltendmachung an, jedoch nicht vor Ende der Anspruchsfrist.

7. Anwendbares Recht

Auf diese Erklärung und die sich daraus ergebenen Ansprüche, Rechte und Pflichten findet ausschließlich das materielle deutsche Recht ohne die Normen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN- Kaufrechts Anwendung.