Qualitätsgarantie
Wir geben für unsere Produkte
eine Qualitätsgarantie für einen Zeitraum von 5 Jahren
ab Lieferung durch uns.
Sollten sich Mängel an einem
von uns gelieferten Produkt zeigen, übernehmen wir im nachstehenden
Umfang die Mängelbeseitigung für das Produkt.
1. Umfang des Schutzes
Diese Erklärung gilt nur, wenn das Produkt infolge eines –
bei Übergabe an den Abnehmer bereits vorhandenen – Konstruktions-,
Fertigungs- oder Materialfehlers unbrauchbar wird oder dadurch die
Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird (Mangel). Sie gilt
insbesondere nicht, wenn die Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
des Produktes auf natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer
Verwendung oder Einwirkung von außen beruht. Diese Erklärung
hat ferner keine Geltung, soweit bei dem Inverkehrbringen, der Aufbewahrung
oder der Verwendung der Produkte der Abnehmer vorsätzlich oder
grob fahrlässig gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften
verstößt, insbesondere gegen das Medizinproduktgesetz
und den darin genannten Gesetzen und Verordnungen. Diese Erklärung
begründet keine Garantie für die Beschaffenheit oder die
Haltbarkeit des Produktes.
2. Ansprüche des Abnehmers aus der
Erklärung
Im Falle eines ordnungsgemäß
geltend gemachten Anspruchs aus dieser Erklärung werden wir
nach eigener Wahl ausschließlich den Mangel des Produktes
beseitigen (Nachbesserung) oder ein mangelfreies Produkt liefern.
Der Käufer kann keine weitergehenden Ansprüche oder Rechte
aus dieser Erklärung herleiten, insbesondere keinen Anspruch
auf Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit dem Mangel und keinen
Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden. Sowohl der Transport
des Produktes vom Käufer zu uns als auch der Rücktransport
erfolgen auf Gefahr des Käufers.
3. Gültigkeitsdauer
Diese Erklärung ist nur für
die während der oben genannten Anspruchsfrist von 5 Jahren
bei uns geltend gemachten Ansprüche aus dieser Erklärung
gültig. Die Anspruchsfrist endet jedoch in jedem Fall spätestens
66 Monate nach dem Herstelldatum des Produktes gemäß
Datumsaufdruck auf dem Produkt oder gemäß Eintrag in
den Begleitpapieren, wie z.B. Lieferschein, Bedienungsanleitung
oder Gerätepass. Werden Mängel nach Ablauf der Anspruchsfrist
angezeigt oder die zur Geltendmachung von Mängel nach dieser
Erklärung geforderten Nachweise oder Dokumente erst nach Ablauf
der Anspruchsfrist vorgelegt, so stehen dem Käufer keine Rechte
oder Ansprüche aus dieser Erklärung zu.
4. Mängelmitteilung
Sobald der Käufer einen Mangel
des Produktes entdeckt, hat er dies uns unverzüglich, spätestens
3 Werktage nach der Mangelentdeckung, schriftlich mitzuteilen. Andernfalls
verliert er etwaige Ansprüche aus dieser Erklärung.
5. Geltendmachung der Ansprüche aus
dieser Erklärung
Zur Geltendmachung der Ansprüche
aus dieser Erklärung sind auf Kosten und Gefahr des Kunden
an uns einzusenden bzw. mitzuteilen:
- das beanstandete Produkt
- eine detaillierte Beschreibung
des beanstanden Mangels
- das Herstelldatum
- die Rechnung, der Lieferschein
oder andere geeignete Unterlagen zum Nachweis des Herstelldatums
und des Erwerbs von uns
Sendet der Kunde das Produkt von
einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein, so
trägt er auch sämtliche im Zusammenhang mit dem Versand
an den Ort der Rücklieferung anfallenden Kosten (einschließlich
etwaigen Steuern, Zölle und andere Abgaben).
6. Verjährung
Soweit wir einen innerhalb der Anspruchsfrist
ordnungsgemäß geltend gemachten Anspruch aus dieser Erklärung
nicht schriftlich anerkennen, verjähren sämtliche Ansprüche
aus dieser Erklärung in 6 Monaten vom Zeitpunkt der Geltendmachung
an, jedoch nicht vor Ende der Anspruchsfrist.
7. Anwendbares Recht
Auf diese Erklärung und die
sich daraus ergebenen Ansprüche, Rechte und Pflichten findet
ausschließlich das materielle deutsche Recht ohne die Normen
des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts Anwendung.
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